Beantragung der Förderung von Arbeitsmitteln

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung)

80% der deutschen Bevölkerung leiden zumindest gelegentlich unter Rückenbeschwerden. 30% haben chronische Rückenschmerzen. Rückenschmerzen sind damit die häufigste Ursache von Arbeitsunfähigkeit.
Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden treten auch andere Probleme auf, wie Missempfindungen, Arbeitsunzufriedenheit und vorzeitige Ermüdung. Zur Einhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes werden ergonomische Hilfen als so genannte "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gefördert. Ziel dieser Förderung ist es, Ihre dauerhafte Erwerbstätigkeit zu sichern bzw. Sie wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Seit 01.01.2007 sind die Fördersummen jedoch stark gesunken. Es wird also mehr und mehr jeder Arbeitnehmer und vor allem jeder Arbeitgeber gefordert, schon präventiv rückengerechte Arbeitsplätze zu beschaffen.

Leitfaden zur Bewilligung rückengerechter Arbeitsmittel durch Träger der

gesetzlichen Sozialversicherungen

(Arbeitsplatzausstattungen)

 

  1. Wo kann ein Antrag gestellt werden?

 

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Bundesversicherung für Angestellte BfA
  • Landesversicherungsanstalten
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsgenossenschaften
  • Knappschaftsversicherungen
  • Hauptfürsorgestelle

 

  1. Wer ist bei der Antragsstellung behilflich?

 

  • Die Reha/Sozialarbeiter in der Klinik
  • Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger
  • Die zuständige Krankenkasse
  • Die technischen Berater der Arbeitsagenturen
  • Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte

 

  1. Wer kann einen Antrag stellen?

 

  • Jeder Versicherte, bei dem eine berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur ­­    Aufrechterhaltung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.
  • Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Rücken- Hüft oder Wirbelsäulenschädigung liegt vor und/oder eine Reha- Maßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt.
  • Voraussetzung: 50% GdB (Grad der Behinderung) oder 30% mit Gleichstellung.

 

  1. Was benötige ich zur Antragsstellung?

 

  • Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebögen (erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger) www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
  • Das ärztliche Attest vom Facharzt (z.B. Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik mit dem spezifischen Hinweis für einen orthopädischen Stuhl oder ein anderes behindertengerechtes Hilfsmittel
  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung • wenn möglich, eigener Brief mit hinreichender Begründung der Notwendigkeit einer behindertengerechten Ausstattung • Kostenvoranschlag des qualifizierten Fachhändlers

 

  1. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?

 

  • Stehpulte, Sitz/ Stehtische
  • Bürostühle
  • Arthrodesenstühle
  • Autositze
  • LKW/ Bussitze
  • technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb

 

Höhe des Zuschusses (derzeit):
435,00 Euro für einen orthopädischen Bürodrehstuhl
800,00 Euro für einen höhenverstellbaren Schreibtisch

 

  1. Wann muss ich meinen Antrag stellen?

 

Der Antrag muss vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden!

 

Dies sind:

  • Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Rentenversicherungen Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
  • Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit.
  • Agentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Hauptfürsorgestellen: Studenten, Beamte oder Sonderfälle

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Informationen keine Gewähr übernehmen.